Halogenfreiheit


Halogenfreie Kabel sind in der Zusammensetzung der Kunststoffe frei von Halogenen. Bei SAB verwendete Werkstoffe wie SABIX®, Besilen®, Polyethylen, Polypropylen und andere thermoplastische Elastomere (TPE) enthalten keine gesundheitsbedenklichen Stabilisatoren aus Schwermetallen oder Weichmachern. Die Additive zum Flammschutz (falls vorhanden) sind ökologisch unbedenklich. Viele der bei SAB verwendeten halogenfreien SABIX® (PO-Basis) Mischungen entwickeln beim Verbrennen keine korrosiven und toxischen Gase und verhindern eine starke Rauchbildung. Sie haben einen sehr guten Flammschutz und sorgen dafür, dass ein entstandener Brand nicht weitergeleitet wird. Die Halogenfreiheit, für in der Kabelindustrie verwendete Kunststoffe, wird gemäß der Norm IEC 60754-1 (DIN EN 60754-1, VDE 0482-754-1) geprüft. Bei der Prüfung wird der Gehalt an Halogenwasserstoffsäure bestimmt. Um den Werkstoff als halogenfrei gemäß der Norm bezeichnen zu können, muss der Anteil an Halogenwasserstoffsäure kleiner als 0,5% sein.

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