Gesetze, Vorschriften und Regelungen

Einhaltung von Gesetzen
Jeder Mitarbeiter bei SAB Bröckskes hat sämtliche in seinem Umfeld geltenden Gesetze und Vorschriften, sowie interne Anweisungen einzuhalten.

Internationale Geschäfte
Wenn wir grenzüberschreitend tätig sind, halten wir alle entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Regelungen ein – in unserem Heimatland wie im Ausland. Im Umgang mit Kunden aus dem Ausland – als Anbieter oder Nachfrager, bei Besuchen oder Beratungen – müssen wir uns aktiv darüber informieren, welche Vorschriften, Gesetze oder Weisungen diesbezüglich gelten und diese dann entsprechend einhalten. Wir respektieren alle Gesetze, Vorschriften und Regelungen einschließlich Kartell- und Wettbewerbsgesetzen.

Bestechung und Korruption
Wir tolerieren keine rechtswidrigen Vorteilsbehandlungen in Form von Bestechung oder ähnlichem. Wir akzeptieren geschäftliche Aufmerksamkeiten nur in sofern, dass sie den geschäftlichen Gepflogenheiten entsprechen und auch nur dann, wenn diese keinen Einfluss auf die geschäftliche Entscheidung haben. Schmiergelder oder Kartellabsprachen sind für uns keine Mittel, um einen Auftrag zu erlangen. Lieber verzichten wir auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, als gegen Gesetze zu verstoßen. Verstöße werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen gegen die betroffenen Personen. Alle Geschäftsführer, alle leitenden Angestellten und alle weiteren Mitarbeiter müssen sich über die außerordentlichen Risiken im Klaren sein, die ein Korruptions- oder Kartellfall für das Unternehmen, aber auch für sie persönlich bedeuten kann. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, sich in seinem Verantwortungsbereich aktiv für die Einhaltung dieser Vorschriften einzusetzen.

Geldwäscheprävention
SAB kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention nach und beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel durch die zuständige Finanzabteilung prüfen zu lassen.

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