Montagerichtlinien für Trommelbare Leitungen

Der störungsfreie und langlebige Betrieb von trommelbaren Kabeln und Leitungen erfordert die Einhaltung bestimmter Regeln bei der Montage der Leitungen.

Die Leitung sollte direkt von der Liefertrommel auf die Anwendungstrommel gespult werden. Ein Auslegen ist nicht notwendig. Das Kabel muss dabei gestreckt geführt und darf nicht verdreht werden. Ebenso ist die Leitung an der Einspeisung verdrehungsfrei anzuschließen und zu befestigen. Der angegebene Mindest-Biegeradius ist grundsätzlich einzuhalten.

Im ausgefahrenen Zustand sollten mindestens 2 Wicklungen der Leitung auf der Anwendungstrommel verbleiben. Für das andere Leitungsende können z.B. Leitungsziehstrümpfe oder großflächige Klemmverbindungen zur Befestigung verwendet werden.

Die Montage von trommelbaren Leitungen muss mit größter Sorgfalt erfolgen. Sie sind vor äußeren Beschädigungen während der Montage und des Betriebes zu schützen.

Der Wickelbeginn von Leitungen auf Zylinder-Trommeln sollte grundsätzlich mit der Verseilrichtung erfolgen. Leitung mit Verseilrichtung rechts (Z-Schlag), sollten demnach mit Wickelbeginn auf der rechten Seite betrieben werden und umgekehrt. Sollte die Verseilrichtung nicht bekannt sein, steht unser technischer Support für Informationen gerne zur Verfügung.

Ohne gesonderte Spezifikation oder Angabe im Katalog, sollte die Zugbelastung der Kupferleiter den Wert von 15 N/mm² (DIN VDE 0298 Teil 3) nicht überschreiten. Bei höheren Zugbeanspruchungen empfehlen wir Rücksprache mit unserem technischen Support zu nehmen, sodass wir die Leitung konstruktiv auf die jeweiligen Gegebenheiten abstimmen können. Die maximal zulässigen Grenzwerte der Zugbelastung verstehen sich als Summe der statischen und dynamischen Belastung.

Trommelbare Leitungen sind grundsätzlich nicht für Torsionsbeanspruchung bestimmt. Im Betrieb sind Torsionsbelastungen aber nicht zu vermeiden und so kann es bei Überschreitung der Grenzwerte (in der Regel >± 25°/m) zu einer deutlichen Verminderung der Gebrauchsdauer kommen.

Bei Unterschreitung der kleinsten zulässigen Biegeradien ist grundsätzlich mit einer Verminderung der Gebrauchsdauer zu rechnen.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auch bei den Richtlinien für die Verlegung von Leitungen in Energieführungsketten sowie in den Montagerichtlinien für Aufzugssteuerleitungen.

Montagerichtlinien für trommelbare Kabel und Leitungen

 

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