Schadstofffreiheit RoHS - REACH - GADSL - Konfliktmetalle

Informationen zu RoHS

Schadstofffreiheit gemäß RoHS II - Richtlinie 2011/65/EU und der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU sowie der GefStoffV Anhang IV-Nr. 24

Die Materialien, die in den angegebenen Artikeln Verwendung finden, sind schadstofffrei und konform den oben genannten Richtlinien und der Gefahrstoffverordnung Anhang IV-Nr. 24 Flammschutzmittel. Das bedeutet, dass für die folgenden Stoffe, basierend auf den Richtlinien und den Anforderungen an SAB Bröckskes GmbH & Co. KG, nachfolgende Mengen bzw. Gehaltsgrenzen spezifiziert wurden, unterhalb derer eine Deklaration entfällt:

  • Blei < 0,1%
  • Quecksilber < 0,1%
  • Cadmium < 0,01%
  • sechswertiges Chrom < 0,1%
  • polybromiertes Biphenyl (PBB) < 0,1%
  • polybromierter Diphenylether (PBDE) < 0,1%
  • Decabromdiphenylether (DecaBDE) < 0,1%
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) < 0,1%
  • Butylbenzylphthalat (BBP) < 0,1%
  • Dibutylphthalat (DBP) < 0,1%
  • Diisobutylphthalat (DIBP) < 0,1%
  • Pentabromdiphenylether < 0,1%
  • Octabromdiphenylether < 0,1%

Informationen zu REACH

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Mit der Chemikalienverordnung REACH wird geregelt, wie und warum Hersteller, Importeure, Anwender und Händler chemische Stoffe untersuchen, bewerten, voranmelden und registrieren lassen müssen. 

SAB Bröckskes GmbH & Co. KG (nachfolgend wir genannt) nimmt unter REACH als Produzent von Erzeugnissen - elektrische Leitungen und Produkte der Temperaturmesstechnik - die Rolle des nachgeschalteten Anwenders von Chemikalien, z. B. Polymere, ein. Erzeugnisse sind von einer Registrierung gemäß REACH ausgenommen. Die Registrierung gemäß REACH ist ausschließlich auf Stoffe und Gemische anwendbar. Wir bringen ausschließlich Erzeugnisse in Verkehr.

Stoffe können jedoch in unseren Erzeugnissen enthalten sein, da sie Inhaltsstoffe von Werkstoffen sein können, welche wir für die Produktion unserer Erzeugnisse verwenden. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA -European Chemicals Agency) hat eine Liste mit für eine Zulassung in Frage kommenden, besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) veröffentlicht, die einer ständigen Aktualisierung unterliegt ( echa.europa.eu/de/candidate-list-table ). Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit unseren Lieferanten bzgl. besonders besorgniserregender Stoffe. Sobald ein SVHC-Kandidatenstoff als Bestandteil eines unserer Erzeugnisse, in einer Konzentration ≥ 0,1 Gew.-%, identifiziert wird, leiten wir Substitutionsmaßnahmen ein um die betroffenen Werkstoffe zu gegen gleichwertige auszutauschen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werden wir entsprechende Informationspflichten erfüllen, indem wir die Stoffe für das betroffene Erzeugnis deklarieren. Dass ein Erzeugnis keine SVHC enthält muss grundsätzlich nicht explizit deklariert werden.


Informationen zu GADSL

Global Automotive Declarable Substance List

Die Global Automotive Declarable Substance List (GADSL) ist eine Liste, die mögliche, in Autoteilen verwendete Stoffe enthält, welche über den gesamten Lebenszyklus im Fahrzeug verbleiben. Sie ist das Resultat des jahrelangen, weltweiten Bestrebens von Vertretern der Automobilindustrie zur Vereinfachung der Kommunikation und des Informationsaustausches bezüglich der Verwendung bestimmter chemischer Reinstoffe in Autoteilen.

Die GADSL enthält deklarationspflichtige und verbotene Stoffe. Obwohl es keine gesetzliche Bindungen an die GADSL gibt, ist sie ein Hilfsmittel zur Umsetzung rechtlicher Maßnahmen, z. B. für die stoffliche Verwertung von Altfahrzeugen in der EU gemäß der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge. Wir, SAB Bröckskes GmbH & Co. KG, stehen in ständiger Kommunikation mit unseren Werkstofflieferanten bzgl. derer Inhaltsstoffe. Uns liegen entsprechende Stoffdeklarationen unserer Lieferanten vor, ob Stoffe aus der GADSL, ob deklarationspflichtig oder verboten, enthalten sind. Auf Anfrage übermitteln wir Ihnen gerne die notwendigen Informationen in Form einer Stoffdeklaration.


Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, das Analysen auf Inhaltstoffe nicht Teil unserer Wareneingangs- und Warenausgangsprüfungen sind. Unsere Stoffdeklarationen basieren auf unserem aktuellen Kenntnisstand, nach bestem Wissen und zugrundeliegender Sicherheitsdatenblätter, Stoffdeklarationen und Erklärungen unserer Lieferanten.


Erklärung zur Verwendung sogenannter Konfliktmetalle

Uns liegen schriftliche Erklärungen unserer Lieferanten vor, dass die an uns gelieferten Produkte keine sogenannten Konfliktmetalle (insbesondere kein Zinn) enthalten, welche in der Demokratischen Republik Kongo oder deren Anrainerstaaten geschürft wurden. Die vorstehenden Angaben beruhen auf Informationen unserer Draht- und Litzenlieferanten.

Haben Sie noch Fragen zu unseren Produkten? Ihr direkter Draht zu unseren Experten: Kontaktformular

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